Internationaler Seegerichtshof ist der durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea) geschaffene, als zweites ständiges internationales Gericht mit universeller Zuständigkeit tätige, am 1. 10. 1996 konstituierte Gerichtshof in Hamburg mit 21 unabhängigen, auf 9 Jahre gewählten Richtern (13 Entscheidungen bis 2005). Lit.: Talmon, S., Der Internationale Seegerichtshof, JuS 2001, 550; Heitmüller, S., Durchsetzung von Umweltrecht, 2001; Brevem, H. v., Die Wogen glätten, Anwalt 2002, 7, 21
Weitere Begriffe : Summenverwahrung | Fußgängerbereich | Berufungsbegründung |
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