ius civile

Römisches Recht: der traditionelle Kern der Rechtsordnung, wie er in den Gesetzen, beginnend mit dem Zwölftafelgesetz, niedergelegt und durch Auslegung und Gewohnheitsrecht weitergebildet worden ist. Aus dem i. c. entwickelte sich in jüngerer Zeit das ius gentium.

([lat.] Zivilrecht) ist im römischen Recht das römische Recht der römischen Bürger im Gegensatz zu dem auch für Nichtrömer geltenden römischen Recht (ius gentium, ius honorarium, ius praetorium), im mittelalterlichen deutschen Recht meist das Stadtrecht. Lit.: Köbler, G., Das Recht im frühen Mittelalter, 1971




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