ius civile Römisches Recht: der traditionelle Kern der Rechtsordnung, wie er in den Gesetzen, beginnend mit dem Zwölftafelgesetz, niedergelegt und durch Auslegung und Gewohnheitsrecht weitergebildet worden ist. Aus dem i. c. entwickelte sich in jüngerer Zeit das ius gentium.
Weitere Begriffe : Ermessensunterschreitung -9 | Allgemeinheit der Wahl | Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses |
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