Jugendbehörden

Jugendhilfe.

sind in erster Linie die mit der Kinder- und Jugendhilfe befassten Jugendämter, Landesjugendämter und obersten Landesjugendbehörden. Die Bundesregierung wird in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Bundesjugendkuratorium beraten. Weitere Behörden, die mit Jugendhilfe befasst sind: Bundesagentur für Arbeit und Agentur für Arbeit, (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung), Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, (Jugendarbeitsschutz), Jugendgericht, Vormundschaftsgericht. §§ 69-72, 82, 83 SGB VIII.




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