Kindesentziehung Straftat, die begeht, wer eine Person unter 18 Jahren durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern, ihrem Vormund oder ihrem Pfleger entzieht. Da die Vorschrift das Erziehungsrecht schützen soll, wird die Tat auch nicht durch die Einwilligung des Minderjährigen gerechtfertigt.
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MMnews
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