Krankenversicherung der LandwirtePflichtmitgliedschaft bei der K. d. L. besteht insbes. für land- und forstwirtschaftl. Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Altersrentenempfänger. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der allgemeinen Krankenversicherung. Zusätzlich wird Betriebshilfe durch Stellung einer Ersatzkraft oder Kostenerstattung gewährt. Träger sind die bei den Landw. Berufsgenossenschaften errichteten Landw. Krankenkassen. Ges. über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 - vom 20. 12. 1988 (BGBl. I 2477) m. spät. Änd.
Weitere Begriffe : Giebelmauer | Anschluss- u. Benutzungszwang | „Pille danach” |
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