Krankenversicherung, private
Wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, hat die Wahl, freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung einzutreten. Insbesondere wegen der verminderten Leistungen der Orts- und Ersatzkrankenkassen im Zuge der Kostendämpfung stellt die Privatversicherung heute für viele Personen eine Alternative dar. Zudem können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung aber auch private Zusatzversicherungen abschließen.
Die private Krankenversicherung setzt sich üblicherweise aus einer Krankheitskosten-, einer Krankenhaustagegeld- und einer Krankentagegeldversicherung zusammen. Als vertragliche Grundlagen gelten der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Häufig bilden die Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung oder die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung eine ergänzende Vertragsbasis. Jeder Antragsteller kann dabei zwischen unterschiedlichen Tarifen und Beiträgen wählen. Prinzipiell kommen private Krankenversicherer ausschließlich für notwendige Heilmaßnahmen auf. Überdies erstreckt sich ihre Leistungspflicht häufig nur auf wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden. Vor Vertragsabschluss sollte man sich deshalb genau mit den rechtlichen Konsequenzen befassen.
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