Lehen (Lehnswesen)Im deutschen Mittelalter wurde als Lehen (L.) ein Gut bezeichnet, das der Lehnsherr dem Lehnsmann (Vasallen) - ursprünglich nur auf Zeit - gegen persönliche Dienstleistung (Heeresdienst usw.) zur Nutzung überließ. Das L. hat somit zwei Wurzeln: das beneficium, das in der Überlassung wirtschaftlicher Güter bestand - Länder, aber auch Rechte, z. B. Abgaben oder sonstige öffentliche Einkünfte, oder auch beide zusammen als Herrschaftsbezirk -, und das Vasallenverhältnis, dem ein oder mehrere Untervasallenverhältnisse nachgeordnet sein konnten, so dass sich eine Kette solcher Bindungen vom König über hohe Adelige bis zum niederen Adel bildete (Mediatisierung). Über den Heimfall bei Treubruch des Vasallen Felonie, über die weitere Entwicklung des Lehnswesens (Verleihung des L. auf Lebenszeit beider Teile, später Erblichkeit) und seine politische und soziale Bedeutung Feudalismus. S. a. Hausmeier.
Weitere Begriffe : Zeugnisfähigkeit | Reflexrecht | praesumptio iuris |
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