Lidlohn (Gesindelohn) werden die Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem letzten Jahr vor der Konkurseröffnung genannt. Sie geniessen das Konkursvorrecht der Rangklasse 1. Besserstellung auch bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Weitere Begriffe : Haftungsprivileg | Pfandbruch | Mengenmäßige Beschränkungen |
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