Messe

(lat.: missa = liturgische Opferfeier, Heiligenfest, Jahrmarkt); Markt von großer wirtschaftlicher Bedeutung (z.B. Frankfurter Buchmesse). Zutritt ist grds. Fachbesuchern vorbehalten (im Gegensatz zur Ausstellung). Die dargebotenen Neuheiten sind nicht verkäuflich, sondern dienen lediglich als Muster, nach denen bestellt werden kann.

(§ 64 GewO) ist der Markt von wirtschaftlich großer Bedeutung (z. B. Frankfurter Buchmesse). Lit.: Rieß, P., Messe- und Ausstellungsrecht, 1998; Arnold, D., Erfolgreiches Messemarketing, 2003

Zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 64 GewO). Durch eine Festsetzung (§ 69 GewO) werden die sog. Marktprivilegien eingeräumt. Marktverkehr




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