Mieterkündigung bei Modernisierung
Im Mietrecht :
Der Vermieter möchte die Wohnung, die von seinem Mieter innegehalten wird, grundlegend modernisieren. Die ins Auge gefassten Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter unter gewissen Umständen auch gegen den Willen des Mieters durchsetzen.
Der Vermieter ist nach den einschlägigen Vorschriften gezwungen, die geplanten Modernisierungsarbeiten sowie die daraus resultierenden voraussichtlichen Mieterhöhungen drei Monate vor Beginn der Arbeiten dem Mieter anzuzeigen und mitzuteilen. Damit wird dem Mieter die Möglichkeit gegeben, wenn er keine Modernisierung wünscht, das Mietverhältnis kurzfristig zu kündigen und zu beenden. Der Mieter kann bis zum Ablauf des nächsten Monats kündigen und das Mietverhältnis endet dann mit dem darauf folgenden Monat (vgl. § 554 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Weitere Stichwörter:
Auszug des Mieters, Instandhaltung, Instandsetzung, Mieterhöhung, Mieterhöhung bei Modernisierung, Mietermodernisierung, Modernisierung, Räumung
Vorheriger Fachbegriff: Mieterkündigung bei Mieterhöhung | Nächster Fachbegriff: Mieterkündigung bei Todesfällen