Mietermodernisierung
Im Mietrecht :
Selbstverständlich hat auch der Mieter, nicht nur der Vermieter, die Möglichkeit, seine Wohnung, die er angemietet hat, selbst zu modernisieren. Oft haben Mieter Bausparverträge abgeschlossen, die für Modernisierungsmaßnahmen - ohne Prämien- oder Steuernachteile - eingesetzt werden können. Bevor ein Mieter mit Modernisierungsmaßnahmen beginnt, z. B. ein neues Bad einbaut oder ein neues Heizungssystem installiert, sind solche Maßnahmen unbedingt mit dem Vermieter abzusprechen und abzustimmen. Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter dürfen nur nach Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, da hier erhebliches Streitpotenzial vorhanden ist, in jedem Fall zuvor die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Vertrag festzulegen.
Weitere Stichwörter:
Auszug des Mieters, Ersatzansprüche des Mieters, Kündigung durch Mieter, Modernisierung, Nachmieter
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