Nachrichtendienstliche MittelDie Nachrichtendienste (Behörden des Verfassungsschutzes, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst) beschaffen sich die für ihre Aufgaben erforderlichen Informationen entweder offen oder durch den Einsatz sogenannter n. M. Beim Einsatz n. M. unterscheidet man Personaleinsatz und technische Mittel. Personaleinsatz ist möglich durch verdeckt arbeitende Bedienstete der Nachrichtendienste, auch im langfristigen Einsatz (Under-Cover-Agenten), sowie durch die Mitwirkung Außenstehender (Informanten, Gewährspersonen, V-Personen) und abgeworbene Bedienstete gegnerischer Dienste (Countermen). Wichtiges technisches Mittel ist die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis). Weitere Befugnisse erhielten die Nachrichtendienste durch das Terrorismusbekämpfung. Die Zulässigkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel rechtfertigt nicht die Begehung von Straftaten. Gesetzlich zugelassene n. M. können jedoch Tatbestand oder Rechtswidrigkeit ausschließen.
Weitere Begriffe : Berichtigungszwang | Unterschrift | Wahnverbrechen |
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