Pflichtteil, kleiner Pflichtteilsanspruch des Ehegatten oder eines Lebenspartners in der Zugewinngemeinschaft, der sich nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil berechnet (§ 1371 Abs. 2 BGB, Ehegatten-erbrecht; § 6 S. 2 LPartG i.V.m. § 1371 Abs. 2 BGB, Erbrecht des Lebenspartners). Der kleine Pflichtteil kann neben dem Ausgleich des Zugewinns verlangt werden, wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner nicht Erbe wird und kein Vermächtnis erhält oder wenn er die Erbschaft ausschlägt (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB).
Weitere Begriffe : Kostensteuer | Nichterfüllungsschaden | Bezugnahme |
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