Pfändungsverbot Wichtigste Schranken der Pfändung: a) Verbot der •Überpfändung; b) die Pfändung darf nur in Sachen erfolgen, die sich im Gewahrsam des Schuldners oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden; c) --Pfändungsschutz.
Weitere Begriffe : Verkehrszeichen Allgemeines | Erhöhung der Kostenmiete | Taufe |
MMnews
|