probation
(engl. [N.]) Bewährung
(engl.) ist ein im angelsächsischen Recht seit langem bestehendes Rechtsinstitut, das gestattet, im Interesse der Resozialisierung des nur leicht straffällig Gewordenen von der Verhängung oder Vollstreckung einer Strafe oder von der Strafverfolgung überhaupt abzusehen, um ihm innerhalb einer Bewährungsfrist Gelegenheit zu geben, sich durch einwandfreie Führung Straflosigkeit zu verdienen. Im deutschen Recht ist in Bagatellstrafsachen die vorläufige und nach Erfüllung von Auflagen durch den Beschuldigten endgültige Einstellung des Verfahrens zugelassen, ferner die Aussetzung des Strafausspruchs (Beschränkung des Urteils auf den Schuldspruch) bei Geldstrafen geringerer Höhe in Form der Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie bei der Jugendstrafe, schließlich die Aussetzung der Vollstreckung durch Strafaussetzung zur Bewährung.
Vorheriger Fachbegriff: pro viribus hereditatis | Nächster Fachbegriff: Probationsverfahren