Rauchen am Arbeitsplatz

Es ist möglich, innerhalb eines Unternehmens in einem Haustarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Rauchverbot zu erlassen. Der Betriebsrat hat dabei ein Mitbestimmungsrecht. Die Maßnahme dient zum einen dem Schutz des Arbeitsprozesses, u. a. um Brandrisiken zu mindern und gewisse Verschmutzungen von Produkten zu verhindern. Gleichzeitig gewährt sie den Beschäftigten mehr Sicherheit und sorgt dafür, dass ihnen gesundheitliche Belastungen erspart bleiben. Je nach Anlass und Rechtsgrundlage des Rauchverbots kann einem Mitarbeiter, der dagegen verstößt, fristlos gekündigt werden. Normalerweise erhält der Betreffende aber zunächst eine Abmahnung.
Rauchverbote ergeben sich darüber hinaus zum Teil aus gesetzlichen Regelungen. So ist der Tabakkonsum in der Öffentlichkeit z.B. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt.

Aufgrund seiner Fürsorgepflicht darf der Arbeitgeber die Raucher in der Belegschaft dennoch nicht generell benachteiligen, sondern muss eine Raucherecke für sie einrichten, z. B. in den Aufenthaltsräumen oder der Kantine. Bestehen keinerlei Vorschriften bezüglich des Rauchens, dann ist es jedem Beschäftigten gestattet, sofern es seine Tätigkeit nicht beeinträchtigt und der Gesundheit der Kollegen nicht schadet.




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