Regelleistung
Im Sozialrecht :
Die Regelleistung ist Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie deckt die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und für grössere Anschaffungen. Bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie 80 % der Eckregelleistung - also 278 €, bei den anderen volljährigen Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft 90 %, also 312 € (§ 20 Abs. 3 SGB II).
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