Rektapapier (lat. recta = direkt), Namenspapier, schlichtes Wertpapier, welches den Berechtigten namentlich nennt, an den der Verpflichtete recta, also direkt zu leisten hat. Zwar ist auch hier eine Übertragung des Rechts möglich, aber diese geschieht wie eine Forderungsübertragung, nicht durch Indossament wie bei einem Wertpapier im engeren Sinn. Das Eigentum an dem Papier der Urkunde folgt der Inhaberschaft an dem Recht, d. h. es steht dem Inhaber (Gläubiger) der Forderung zu. Kein gutgläubiger Erwerb möglich. R.e sind vor allem der Hypothekenbrief, die Anweisung und der Kux.
Weitere Begriffe : Biotechnologische Erfindungen | Antrag auf gerichtliche Entscheidung | Biologische Vielfalt |
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