RelationstechnikMethode der praktischen richterlichen Sachprüfung. Hiernach wird zunächst in der sog. Klägerstation die Schlüssigkeit des Klägervortrags geprüft. Nur wenn diese gegeben ist, wird sodann in der sog. Beklagtenstation die Erheblichkeit des Beklagtenvorbringens geprüft. Ergibt sich hiernach, dass es auf das Vorliegen einer zwischen den Parteien streitigen Tatsache ankommt, ist die Frage der eventuellen Durchführung einer Beweisaufnahme und der anschließenden Beweiswürdigung Gegenstand der sog. Beweisstation.
Weitere Begriffe : Grenzregelung bei Grundstücken | Sonderrechtstheorie | Kabinettsvorlage |
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