Rentenversicherung, gesetzliche
Das deutsche Rentensystem beruht auf dem Generationenvertrag: Die erwerbstätige Bevölkerung finanziert den Ruhestand der Älteren oder Berufsunfähigen. Durch Beitragszahlung erwirbt der Beschäftigte gleichzeitig einen eigenen Rentenanspruch, den die nachfolgende Generation später wiederum gewährleisten soll.
Rentenzahlungen erhält man
* bei Erreichen eines bestimmten Alters,
* bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung), nach langjähriger Versicherung,
* bei Schwerbehinderung,
* unter gewissen Voraussetzungen bei längerer Arbeitslosigkeit (§ 38 SGB)
* nach einer Altersteilzeitarbeit,
* als Hinterbliebener beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils.
Voraussetzung für die Gewährung von Rente ist die Erfüllung einer Wartezeit, die je nach Rentenart verschieden lang sein kann. Die Mindestdauer beträgt fünf Jahre, wobei aber Beitrags- und Ersatzzeiten angerechnet werden. Ansonsten gelten Wartezeiten von 15 bzw. 35 Jahren. Man kann sich bei den Rentenversicherungsträgern hierüber informieren lassen. im- Sozialversicherung
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