Rundfunkgebührenbefreiung Im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer 2005 neu geregelte Ausnahmetatbestände von der Rundfunkgebührenpflicht. Neben der Befreiung aus sozialen Gründen wegen Bedürftigkeit i. S. d. SGB XII wird die Gebührenbefreiung insb. für Behinderte mit einem Grad
Weitere Begriffe : Abschuss von Luftfahrzeugen | Lotsenvergütung | Wirtschaftsüberwachung |
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