Rückerstattungsrecht der Teil des --‘Wiedergutmachungsrechts wegen Zufügung nationalsozialistischen Unrechts, der die Rückerstattung entzogener Vermögenswerte und deren Ersatz betrifft (Verfolgte). Für die Ansprüche gegen das Deutsche Reich und dessen Sondervermögen ist jetzt insb. das Bundesrückerstattungsgesetz (BGBl. IS. 734) mit Änderungsgesetzen massgebend. Zuständig sind zunächst die Erstattungsbehörden der Länder, die einen friedlichen Ausgleich versuchen sollen. Gelingt dies nicht, können die Restutions- = Rückerstattungsgerichte angerufen werden. Dies sind besondere Kammern bei den Landgerichten und Senate bei den Oberlandesgerichten. Die oberste Intanz bildet das Oberste Internationale Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford.
Weitere Begriffe : Aussetzung Hilfloser | Kinderberücksichtigungszeit | Onlinebanking |
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