Sprungrechtsbeschwerdeist das der Sprungrevision entsprechende Rechtsmittel im Beschlussverfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit (§ 96 a ArbGG) und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 75 FamFG).
Weitere Begriffe : materielles Disziplinarrecht | Schlussvorträge | Wohnungseigentumsgesetz |
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