Steuermessbescheid

Steuerverwaltungsakt, in dem die Bemessungsgrundlage für bestimmte Steuern festgesetzt wird (z. B. für die Gewerbesteuer, für die Grundsteuer). Der Messbescheid ist Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO. Die in dem Folgebescheid (Gewerbesteuerbescheid bzw. Grundsteuerbescheid) festzusetzende Steuer errechnet sich als Produkt des Steuermessbetrages und dem von der Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz (Hundertsatz).




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