strafbewehrte Unterlassungserklärung Mit dieser Erklärung verspricht der Erklärende, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird der Anspruchsgegner zur Abgabe dieser Erklärung aufgefordert. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unterlassungsversprechen uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich ist.
Weitere Begriffe : Tabularersitzung | Verkehrsregeln | Konkurrenzverbot |
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