Strafmaßrevisionist die auf die Strafzumessung beschränkte Anfechtung eines Strafurteils mit dem Rechtsmittel der Revision. Umstritten ist, ob dem nicht angefochtenen Teil des Strafurteils Rechtskraft zukommt, insbesondere ob das Rechtsmittelgericht an den Schuldspruch gebunden ist. Lit.: Zipf, H., Die Strafmaßrevision, 1969
Weitere Begriffe : Investiturstreit | WEG-Reform | Einrede der Vorausklage |
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