Technische Regeln, Regeln der TechnikDie allgemein anerkannten R. d. T. nehmen auf die durch Normung festgelegten Standards Bezug. Die höchsten Ansprüche werden mit der Formel Stand der Technik (für das Immissionsschutzrecht definiert in § 3 VI BImSchG) oder Stand von Wissenschaft und Technik erfasst. Soweit G oder Verträge auf die allgemein anerkannten R. d. T. verweisen, ergibt sich bei Veränderung der betreffenden Normen das Problem, ob die Verweisung als dynamisch zu verstehen ist oder nicht. Leistungen, die nicht den allgemein anerkannten R. d. T. entsprechen sind auch ohne besondere Vereinbarung üblicherweise mangelhaft (§ 633 BGB, Werkvertrag). Im Umweltrecht stellt - insbes. auf EU-Ebene - die beste verfügbare Technik den höchsten Standard dar. Im Übrigen unterliegen diese Formeln einer ständigen Weiterentwicklung. S. a. Anlage (1.), gemeingefährliche Straftaten.
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