Teilfrage

Fall einer kollisionsrechtlichen Unteranknüpfung. Im Unterschied zur Erstfrage und Vorfrage wird die Teilfrage nicht für sich, sondern nur im Zusammenhang mit einer Hauptfrage erheblich. Sie betrifft kein eigenständiges Rechtsverhältnis, sondern nur eine Tatbestandsvoraussetzung eines solchen (Bsp.: Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Formgültigkeit). Teilfragen werden grundsätzlich vorn Wirkungsstatut beantwortet. Ausnahme: Sonderanknüpfungen für bestimmte Teilfragen wie Geschäftsfähigkeit (Art. 7 Abs. 1 EGBGB), Form des Rechtsgeschäfts (Art. 11 EGBGB), insb. des Testaments (Art. 26 EGBGB). Die Frage, ob gesondert anzuknüpfen ist, ist durch Abgrenzung (Qualifikation) der in Betracht kommenden Kollisionsnormen zu ermitteln.




Vorheriger Fachbegriff: Teilfrachtführer | Nächster Fachbegriff: Teilfreispruch


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen