Teilungsmasse ist der unter die Konkursgläubiger zu verteilende Bestandteil der Konkursmasse, der nach der Befriedigung der Absonderungsberechtigten (Absonderung), der Massegläubiger und der zur Aufrechnung berechtigten Konkursgläubiger verbleibt.
Weitere Begriffe : Außenwirtschaft | Angeschuldigter | Fluglinienverkehr |
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