Üble Nachrede Eine besondere Art der Beleidigung. Bei ihr wird der Beleidigte nicht einfach beschimpft, sondern es werden Tatsachen behauptet, die geeignet sind, ihn herabzusetzen (z. B. er sei ein Dieb). Gelingt es dem Beleidiger nicht, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen, so wird er auf jeden Fall bestraft. Auch wenn es ihm gelingt, kann er immer noch bestraft werden, wenn er seine Behauptungen in besonders verächtlicher Form aufgestellt hat (sog. Formalbeleidigung, z. B. jemand sei ein «dreckiger Dieb»), §§ 186,190, 192 StGB.
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