unselbstständige Verfügung

Verwaltungsakt auf der Grundlage des Polizeirechts, der generelle Verbote aus förmlichen Rechtssätzen, Verordnungen oder Satzungen konkretisiert. Die Verbote sind häufig im Straßenverkehrsrecht als Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände ausgestaltet. Der Verstoß gegen den Tatbestand, der eine abstrakte Gefahr normiert, stellt einen Verstoß gegen die Rechtsordnung und damit gegen das Schutzgut der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung als Element der öffentlichen Sicherheit dar. Es ist daher nicht zusätzlich erforderlich, dass die durch den abstrakten Rechtssatz und damit auch durch die öffentliche Sicherheit geschützten Rechtsgüter auch einer konkreten Gefahr ausgesetzt waren.




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