Unterhaltsrente

Die Zahlung einer Geldrente ist die vorgeschriebene Form des Unterhalts zwischen Verwandten (Ausnahme bei Eltern, Unterhalt) sowie zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Die gesetzliche U. ist nur beschränkt pfändbar, § 850b ZPO.

1. Zivilrecht: Unterhaltspflicht unter Verwandten, Unterhaltssachen. 2. Sozialversicherung: Leistung der Rentenversicherung in den neuen Ländern (§ 14 RÜG). 3. Steuerrecht: Rentenbesteuerung.




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