Unternehmerpfandrecht ein gesetzliches Pfandrecht, das der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Werkvertrag an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers hat, wenn diese in seinen Besitz gelangt sind (§ 647 BGB). Typischer Fall: Reparatur eines Autos. Gutgläubiger Erwerb des U.s an Sachen, die dem Besteller nicht gehören, wird von der Rechtsprechung abgelehnt. Bauhandwerker können vom Bauherrn die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück verlangen, sog. Bauhandwerkerhypothek, § 648 BGB.
Weitere Begriffe : Verschollenheitsgesetz | Verbraucherinsolvenz | Geheime Abhörmassnahmen |
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