Urheberrolle Bei anonymen oder pseudonymen Werken endet die Schutzfrist des Urheberrechts 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes. Nur wenn der wahre Name des Urhebers in die beim Patentamt geführte U. eingetragen wird, endet der Schutz 70 Jahre nach dessen Tod, §§ 66, 138 UrhG.
Weitere Begriffe : bedingtes Arbeitsverhältnis | Gefängnis | Venia legendi |
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