Verfälschunga) von Münzen ist das Nachmachen von Geld; Münzverbrechen; b) von Urkunden ist jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer bestehenden echten Urkunde, so dass der Anschein erweckt wird, als habe der Aussteller den nunmehrigen Inhalt verfasst; Fall der Urkundenfälschung; c) von Wertzeichen ist die Veränderung bestehender Wertzeichen zu einem höheren Werte hin; Fall der Wertzeichenfälschung; d) eines Wahlergebnisses Wahlfälschung.
Weitere Begriffe : Wahrnehmungsvertrag | Zollgebiet | Zugewinnausgleich |
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