verfassungsrechtliche Streitigkeit
Rechtsstreitigkeit, deren Gegenstand das Verfassungsrecht ist. Im engeren Sinne sind verfassungsrechtliche Streitigkeiten nur solche, die in den Zuständigkeitsbereich des BVerfG oder der Landesverfassungsgerichte fallen.
Die wesentlichen Zuständigkeiten des BVerfG sind in Art.93 GG festgeschrieben. Andere Zuständigkeiten sind über das GG verteilt aufgezählt. Einen Gesamtüberblick über die Zuständigkeiten bietet dabei § 13 BVerfGG, in dem alle Zuständigkeiten zusammengefasst sind. Danach entscheidet das BVerfG u. a. über Organstreitverfahren, über die Normenkontrollverfahren, im Bund-Länder-Streit sowie über Verfassungsbeschwerden. Daneben enthält Art. 93 GG weitere Zuständigkeiten, so z. B. im Hinblick auf ein Parteienverbot (Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, 21 Abs. 2 GG, Parteiverbotsverfahren).
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