Viktimisierung

Prozess, welcher das Entstehen der Rolle als Opfer einer Straftat beschreibt. Das geschieht einerseits durch Rechtfertigungstechniken des Täters in Form von Rationalisierungen, mit denen er sein Verhalten rechtfertigt (Opfer wird als wertlos definiert, entpersonalisiert, Opferschaden wird verneint), ist jedoch andererseits auch maßgeblich vom Opferverhalten selbst abhängig. Dabei ist das Risiko des Opferwerdens u. U. durch bestimmte Verhaltensweisen verringerbar (bei Sexualkriminalität etwa durch selbstbewusstes Auftreten des Opfers, bei Geiselnahme durch Herstellen eines persönlichen Kontakts zum Täter). Der Reaktionsprozess auf das Opferwerden ist vielfältig.
Hierbei ist zunächst das Anzeigeverhalten des Opfers bzw. der Öffentlichkeit zu nennen. Anzeigen unterbleiben häufig, wenn der materielle Schaden durch bestehenden Versicherungsschutz ausgeglichen werden kann oder das Opfer selbst bereits negative Erfahrungen mit der Effektivität der Strafverfolgung gemacht hat. Andererseits kann eine Sensibilisierung der Allgemeinheit für bestimmte Deliktsbereiche die Anzeigebereitschaft steigern, wie etwa bei Umweltstraftaten.
Weiter ist die Primärviktimisierung zu nennen, unter der man unmittelbare physische und psychische Folgen der Straftat versteht, welche besonders bei alten Menschen gravierend sind und etwa beim Einbruchsdiebstahl (Wohnungseinbruch) wegen der Verletzung der Intimsphäre oft unterschätzt werden. Opfer von Gewaltverbrechen leiden meist ihr Leben lang psychisch an den Folgen der Tat.
Die Sekundärviktimisierung bezeichnet Reaktionen Dritter auf die Straftat und das Opferwerden. Nahe stehende Personen begegnen dem Opfer oft mit Unverständnis. Eine ausführliche Medienberichterstattung in spektakulären Fällen zieht das Opfer zudem ungewollt in die Öffentlichkeit, Vernehmungen während des gegen den Täter laufenden Strafverfahrens wecken bereits verdrängte Erinnerungen des Opfers an die Tat. Verbrechensfurcht




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