Vollstreckbare Urkunde ist eine Urkunde mit behördlich angefügter Vollstreckungsklausel, die Grundlage der Zwangsvollstreckung bildet; aus ihr ergibt sich Art und Umfang der Vollstreckung; z. B. vom Notar aufgenommene Zahlungsverpflichtung; die v. U. ist ein Vollstreckungstitel; Unterwerfungsklausel.
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