Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Staat, die Vollstreckung durch seine Vollstreckungsorgane durchzuführen; hiervon ist der vollstreckbare Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner, von diesem ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen, zu unterscheiden.
Weitere Begriffe : Kettenbrief | Bindungswirkung von Eigentümerbeschlüssen | Baudispens |
MMnews
|