Vorbehaltsklausel eine Handelsklausel mit verschiedenem Inhalt. 1) "Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung Vorbehalten": der Verkäufer will sich von jeder Haftung für Nichtlieferung befreien, wenn sein Lieferant (z.B. Grosshändler, Fabrikant) aus irgendwelchen Gründen nicht liefert, obwohl der Verkäufer mit diesem schon in Vertrag steht; 2) "Lieferungsmöglichkeit Vorbehalten": engere V. als die zu
Weitere Begriffe : Annexkompetenz | Fehlen der Geschäftsgrundlage | Benachteiligung von Gläubigern |
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