Vorsorge, Sozialrecht: Teilbereich der materiellen Definition des Sozialrechts. Es wird unterschieden nach sozialer Entschädigung, sozialer Förderung, Sozialhilfe (früher Fürsorge) und sozialer Vorsorge. Vorsorge steht inhaltlich für den Bereich der -) Sozialversicherung und umfasst die klassischen Sozialversicherungszweige Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitsforderung ebenso wie die Unfallversicherung und neuerdings auch die soziale Pflegeversicherung.
Weitere Begriffe : unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen | Fremdvergleich | Aussertarifliche Angestellte |
MMnews
|