Vorsorge

, Sozialrecht: Teilbereich der materiellen Definition des Sozialrechts. Es wird unterschieden nach sozialer Entschädigung, sozialer Förderung, Sozialhilfe (früher Fürsorge) und sozialer Vorsorge. Vorsorge steht inhaltlich für den Bereich der -) Sozialversicherung und umfasst die klassischen Sozialversicherungszweige Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitsforderung ebenso wie die Unfallversicherung und neuerdings auch die soziale Pflegeversicherung.




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