Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt
Im Sozialrecht :
Ein Verwaltungsakt eines Sozialleistungsträgers kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift mit einem Widerspruch angefochten werden. Im Widerspruchsverfahren wird der Verwaltungsakt auf seine Recht- und Zweckmässigkeit überprüft. Sie kann dabei den ursprünglichen Bescheid auch verschlechtern. Hilft die Behörde nicht ab, kann der Betroffene Klage vor dem Sozial- bzw. Verwaltungsgericht erheben. Sozialgerichtsprozess
Vorheriger Fachbegriff: Widerspruch gegen eine Kündigung | Nächster Fachbegriff: Widerspruch im Grundbuch