Wiederherstellungsanspruch

(im öff. Recht) ist der Anspruch gegen die Verwaltung, einen durch Verwaltungsakt oder Realakt herbeigeführten rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der W. ist weitgehend identisch mit dem Folgenbeseitigungsanspruch (Verwaltungsstreitverfahren, 5); er ist im Wege der allg. Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen.




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