Winterbauförderung

Im Sozialrecht :

Saison-Kurzarbeitergeld

Im Arbeitsrecht:

heisst die von der BAnstArb. gewährte Förderung zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (74 AFG); AO über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 4. 7. 1972 (ANBA 511), zul. geänd. 6. 7. 1988 (ANBA 1367). Die Betriebe, die zur Bauwirtschaft gehören, sind in der BaubetriebeVO v. 28. 10. 1980 (BGBl. I 2033); zul. geänd. 24. 10. 1984 (BGBl. I 1318) aufgezählt. Als Leistungen zur produktiven Winterbauförderung gewährt die BAnstArb. 1. AG Leistungen zur Beschaffung von Geräten u. Einrichtungen, die es ermöglichen, Bauarbeiten bei ungünstiger Witterung durchzuführen (77 AFG) u. Leistungen zur Abgeltung der sonstigen witterungsbedingten Mehrkosten des Bauens (78 AFG); vgl. Förderungssätze VO v. 16. 7. 1973 (BGBl. I, 841) m. spät. Änd.; 2. AN Leistungen zur Abgeltung der witterungsbedingten Mehraufwendungen (Wintergeld) bei geldVO v. 24. 5. 1978 (BGBl. I 646/111 810-1-27) sowie Schlechtwettergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall (§§ 83 bis 89 AFG).

Die W. gehörte zu den Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Die Regelungen über die W. sind aufgehoben worden durch G zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (BGBl. I 926). An die Stelle der früheren W. sind das Saison-Kurzarbeitergeld und das Wintergeld getreten (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld).




Vorheriger Fachbegriff: Winterausfallgeld-Vorausleistung | Nächster Fachbegriff: Winterdienst


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen