Zillmerung Der Begriff bezeichnet in der Lebensversicherung das Verfahren, mit dem die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrages, zu denen u. a. die Provision des Versicherungsvermittlers zählt, zunächst dem Versicherungskonto des Versicherungsnehmers belastet werden. Es erfolgt eine Verrechnung mit den gezahlten Prämien des VN, so dass zunächst ein nicht unerheblicher Teil der Versicherungsbeiträge für die Refinanzierung der Abschlusskosten des Versicherers verwendet wird. Dies führt dazu, dass eine Lebensversicherung in den ersten Jahren nach ihrem Abschluss nur einen eher geringen Rückkaufswert hat. Daher lohnt es für den VN nicht, solche Verträge nach kurzer Laufzeit zu kündigen.
Weitere Begriffe : Eigenkapitalersatz | Erfüllungsgehilfe | Schenkung von Todes wegen |
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