Zollkodex

EG-Verordnung zu den auf EG-Recht beruhenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Mit dem am 1.1. 1994 voll in Kraft getretenen Zollkodex und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sind die bis dahin über eine Vielzahl von EG-Bestimmungen verstreuten Zollvorschriften zusammengefasst worden. Der Zollkodex enthält Regelungen zu
* der Behandlung der Waren beim Eingang in das Zollgebiet der EU,
* dem Zolltarif der EU und dem Zollwert,
* dem Zollverfahren, vor allem zu der Überführung der Waren in den freien Verkehr,
* der Entstehung der Zollschuld, der Zollentrichtung, der Erstattung und dem Erlass von zollrechtlichen Ansprüchen,
* dem Rechtsbehelfsverfahren in Zollsachen. Sofern Bundesfinanzbehörden Zölle verwalten, haben sie jeweils anhand der Bestimmungen der EG-Vorschriften zu beachten, dass ihnen ein Anwendungsvorrang gegenüber den Regelungen der AO zukommt.




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