Zuwendung ein Geschäft, durch das jemand das Vermögen (also nicht nur das Eigentum) eines anderen bereichert. Das kann z.B. geschehen durch Übereignung einer Sache, Abtretung einer Forderung, Bestellung eines Pfandrechts, aber auch durch Abschluss eines Verpflichtungsgeschäftes, z.B. eines Kaufvertrages; in letzterem Fall treffen zwei Z.en zusammen, da jeder Partner eine Forderung (auf Zahlung bzw. Sachübereignung) gegen den anderen erlangt, ihre Vermögen also um diese Forderungen bereichert werden. Kausa.
Weitere Begriffe : Pfand | Überpari-Emission | Prüfungsrecht, richterliches |
MMnews
|