Arbeitsunterbrechung
Im Sozialrecht :
Arbeitsunterbrechung ist eine vorübergehende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt trotz der Arbeitsunterbrechung die Mitgliedschaft für einen Monat aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge eines Arbeitskampfes ruht, ein Anspruch auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld besteht bzw. Kranken-, Mutterschaftsgeld oder Erzie- hungs-, Verletzten-, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld bezogen wird (§ 192 SGB V). In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Arbeitsunterbrechung u.U. als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
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