ARD
(Abk. für Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands)
Rundfunk
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland besteht aus den Landesrundfunkanstalten und der Bundesrundfunkanstalt Deutsche Welle, s. Rundfunkanstalten. Die ARD veranstaltet das Fernsehprogramm Das Erste, das die Landesrundfunkanstalten durch Pflichtteile finanzieren, (Rundfunkgebühr), sowie Telemedien. Art. 2 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland enthält den ARD-Staatsvertrag, s. Rundfunkrecht. Die Rechtsnatur der ARD ist umstritten (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nichtrechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts). S. a. ZDF.
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