Auslandskonto

Auf Konten, die im Ausland geführt werden, ist in der Regel das dort geltende Recht anzuwenden. Wer also vorhat, sein Geld im Ausland anzulegen, sollte besonders darauf achten, ob und wie seine Kapitalanlage dort geschützt ist. In vielen Ländern kennt man beispielsweise keine Anlagensicherungsfonds oder vergleichbare Einrichtungen, die in Deutschland von den Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gegründet wurden, um zu verhindern, dass im Fall des Konkurses einer Bank die Anleger geschädigt werden. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, vor allem bei Lockangeboten mit hohen Zinssätzen, wachsam zu sein. Außerdem sollte man die unter Umständen hohen Kosten für Überweisungen ins Ausland bzw. vom Ausland berücksichtigen, die oft einen Zinsvorteil wieder zunichte machen. Schließlich ist es, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlenswert, für den Fall des Todes bereits zu Lebzeiten einen Bevollmächtigten zu benennen. Außerdem muss man beachten, dass die Außenwirtschaftsverordnung für den Zahlungsverkehr mit und aus dem Ausland gewisse Meldevorschriften enthält. Im Zweifel sollte man bei der Bank nachfragen.
Steuerpflichtige Anlagen
Zinsen aus den meisten Auslandsanlagen sind im Inland als Kapitalertrag zu versteuern, insbesondere nahezu alle Erträge aus Aktien-, Fonds- und Wertpapieranlagen. Wer diese Gelder verheimlicht, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. Wer die Zinsen bislang nicht angegeben hat und vom Finanzamt nicht entdeckt wurde, bleibt jedoch durch eine so genannte Selbstanzeige straffrei. Er muss dafür von sich aus dem Finanzamt den Sachverhalt vollständig offen legen, seine Steuererklärung berichtigen und die angefallene Steuer nachzahlen.




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